In Bayern sind Rauchmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben. Die vorgeschriebenen Räumlichkeiten sind Schlaf- und Kinderzimmern, sowie alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen
dienen.
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?
- In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder montiert werden.
Wo müssen Rauchmelder angebrachten werden?
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In Schlafräumen
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In Kinderzimmer
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In allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, muss jeweils mindestens ein Rauchmelder installiert sein
- In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenhaus, gilt dieser ebenso als Fluchtweg und muss somit mit einen Rauchmelder in jedem Stockwerk ausgestattet sein.
Wer muss Rauchmelder installieren?
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Der Eigentümer der Wohnung bzw. des Wohnraumes