Rauchmelder rettet Leben!

In Bayern sind Rauchmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben. Die vorgeschriebenen Räumlichkeiten sind Schlaf- und Kinderzimmern, sowie alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen.

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?

  • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder montiert werden.

Wo müssen Rauchmelder angebrachten werden?

  • In Schlafräumen 
  • In Kinderzimmer
  • In allen Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, muss jeweils mindestens ein Rauchmelder installiert sein
  • In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenhaus, gilt dieser ebenso als Fluchtweg und muss somit mit einen Rauchmelder in jedem Stockwerk ausgestattet sein. 

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • Der Eigentümer der Wohnung bzw. des Wohnraumes