Rettungsgasse

„Rettungsgasse“ ist den meisten ein Begriff, doch wie funktioniert sie wirklich? Was viele nicht wissen, dass bei zähfließendem Verkehr bereits eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Dies gilt nicht nur auf der Autobahn – auch auf mehrspurigen Außerortsstraßen. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn schon dicht hinter Ihnen sind, ist es meistens schon zu eng und zu spät für die Rettungsgasse. 

 

So funktioniert es: 

Der linke Fahrstreifen weicht nach links aus, die übrigen Fahrstreifen orientieren sich weit möglichst rechts. Bei der Annäherung an das Stauende darf außerdem das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dem plötzlichen Verkehrsstillstand zu warnen. 

 

Darf ich die Rettungsgasse selbst benutzen?

Nein. Nur alarmierte Einsatzkräfte und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse benutzen. 

 

Gibt es Ausnahmeregelung für Motorräder?

Nein. Motorradfahrer gehören genauso zum Straßenverkehr wie PKWs und LKWs und müssen sich somit an die geltende StVO halten. Diese sind genauso verpflichtet die Rettungsgasse zu bilden und diese freizuhalten